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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16   

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https://dejure.org/2016,38217
OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16 (https://dejure.org/2016,38217)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.10.2016 - 3 O 172/16 (https://dejure.org/2016,38217)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 (https://dejure.org/2016,38217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beugemittel; Ersatzzwangshaft; Halterhaftpflichtversicherung; Uneinbringlichkeit; Untersagung : Hundehaltung; Verhältnismäßigkeit; Zwangsgeld

  • rechtsportal.de

    Anordnung von Ersatzzwangshaft aufgrund Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Verpflichtung zum Abschluss einer Halterhaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung von Ersatzzwangshaft aufgrund Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Verpflichtung zum Abschluss einer Halterhaftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 174
  • LKV 2017, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 12.10.2005 - 6 W 53/05

    Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung - Unvertretbare

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16
    Mit der Menschenwürde wäre es unvereinbar, den Einsatz staatlicher Zwangsmittel um seiner selbst willen zuzulassen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 6 W 53/05 -, juris) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 5 E 251/99

    Aufenthaltsverbot; Erledigung; Verlängerung; Bekämpfung der Drogenszene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16
    Neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die persönlichen Verhältnisse des Vollstreckungsgläubigers wie Krankheit oder Haftunfähigkeit zu berücksichtigen (OVG NRW, Beschluss vom 20. April 1999 - 5 E 251/99 -, juris [m. w. N.]) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 L 253/02

    Zwangsgeld gegenüber mittellosem Verpflichteten zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16
    Vielmehr fallen allein Kosten für erfolglose Vollstreckungsversuche an (vgl. zum Ganzen: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, juris) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.1991 - 1 A 10724/90

    Ersatzvornahme; Vollstreckung vertretbarer Handlungen; Zwangsgeld; Ungeeignetes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16
    Vielmehr fallen allein Kosten für erfolglose Vollstreckungsversuche an (vgl. zum Ganzen: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Dezember 1991 - 1 A 10724/90 -, juris; OVG LSA, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2003 - 2 O 304/03

    Keine Ersatzzwangshaft, wenn die Vollstreckung auf andere Weise gesichert werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2016 - 3 O 172/16
    Die Anordnung der Ersatzzwangshaft ist deshalb dann unverhältnismäßig, wenn der angestrebte Erfolg durch ein anderes, weniger einschneidendes Zwangsmittel, wie beispielsweise die Ersatzvornahme, erreicht werden kann (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 25. August 2003 - 2 O 304/03 -, juris) .
  • VG Magdeburg, 30.10.2018 - 1 B 531/18

    Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung der Verpflichtung zum Abschluss

    Der gegenteiligen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, wonach eine Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung einer behördlich angeordneten und vollziehbaren Verpflichtung zum Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für einen Hund angeordnet werden kann, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Vollstreckungsschuldnerin in der Lage ist, die mit dem Abschluss einer Versicherung verbundenen Beiträge zu entrichten (OVG LSA, B. v. 11.10.2016 - 3 O 172/16 -, juris), vermag das beschließende Gericht nicht zu folgen.

    Auch sind bei der Frage, ob die Ersatzzwangshaft zum Schutz der Allgemeinheit vor der Haltung von nicht versicherten Hunden gerechtfertigt ist, nicht die Kosten einer möglichen Verwahrung des Hundes mit den Kosten für die Versicherung abzuwägen (so aber OVG LSA, B. v. 11.10.2016 - a. a. O., Rdnr. 7 a. E.).

  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG;

    Ein weniger einschneidendes Zwangsmittel wäre die Ersatzvornahme (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2017 - 22 W 12/16 - juris: Rn. 16; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 - juris: Rn. 5; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 20 E 210/09 - juris: Rn. 8).
  • OLG Celle, 07.04.2017 - 22 W 12/16

    Zulässigkeit der Anordnung von Ersatzzwangshaft wegen Zuwiderhandlung gegen die

    Liegen - wie hier - die gesetzlichen Voraussetzungen vor, hat das Amtsgericht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach seinem freien richterlichen Ermessen in Ansehung aller Umstände des konkreten Falles zu entscheiden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 3 O 172/16 -, LKV 2017, 85; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 1999 - 5 E 251/99 -, NVwZ-RR 1999, 802).
  • VG Ansbach, 07.09.2021 - AN 18 V 21.01362

    Beantragung eines Ausweises - gerichtliche Anordnung von Ersatzzwangshaft

    Sinn und Zweck der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Ersatzzwangshaft ist es nicht, die Ersatzzwangshaft mit allen möglichen behördlichen Mitteln zu vermeiden, sondern eine bestandskräftige bzw. sofort vollziehbare, nicht nichtige, auf eine Handlung, Duldung oder ein Unterlassen gerichtete Verfügung durchzusetzen, deren Befolgung nicht unmöglich ist (OVG LSA, B.v. 11.10.2016 - 3 O 172/16 - LKV 2017, 85/86).
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